Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der Glanz Garant GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen, die zwischen der Glanz Garant GmbH (im Folgenden „Dienstleister“) und dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Dienstleister bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Der Dienstleister erbringt Reinigungs- und Wartungsdienstleistungen gemäß den im Vertrag festgelegten Vereinbarungen. Art, Umfang und Durchführung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots des Dienstleisters durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
4. Leistungserbringung
Die Leistungen werden zu den vereinbarten Zeiten und in der im Vertrag festgelegten Häufigkeit und Qualität erbracht.
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte als Subunternehmer heranzuziehen, sofern dies im Interesse des Auftraggebers ist und die Leistungserbringung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Änderungen in der Ausführung der Leistung können einvernehmlich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen und ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Rechnungsstellung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Der Dienstleister behält sich vor, die Preise anzupassen, wenn sich die Lohnkosten, Materialkosten oder sonstige Faktoren erheblich ändern. Preisänderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Dienstleister zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten hat.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugangsrechte zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Dienstleistung erforderlich sind.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu reinigenden Objekte in einem Zustand sind, der eine sichere Durchführung der Reinigungsarbeiten ermöglicht.
7. Haftung
Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
Für Schäden, die durch den Einsatz von Reinigungsmitteln oder Geräten entstehen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers verwendet wurden, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
Bei leichten Fahrlässigkeitsschäden haftet der Dienstleister nur für Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8. Gewährleistung
Der Dienstleister verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen.
Sollte der Auftraggeber Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen haben, so sind diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich dem Dienstleister mitzuteilen. Der Dienstleister wird die Mängel schnellstmöglich beseitigen.
Rückgriffsansprüche aufgrund von Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Erbringung der Leistung.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit wird im individuellen Dienstleistungsvertrag festgelegt.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien wiederholt oder schwerwiegend gegen ihre vertraglichen Pflichten verstößt.
10. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien) ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung für die Dauer des Ereignisses zu unterbrechen oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird über die Umstände und die voraussichtliche Dauer unverzüglich informiert.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder offensichtlich vertraulich sind, nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung.
12. Datenschutz
Der Dienstleister verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Glanz Garant GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.
Stand: September 2024